Kosten / Entlastungsbetrag - Umwandlungsanspruch
Finanzierung über Entlastungsbetrag / Umwandlungsanspruch
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten für Betreuung und Unterstützung im Alltag übernehmen kann.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- Alltagsbegleitung und Betreuung
- Unterstützung im Haushalt
- Begleitung zu Arztterminen oder Besorgungen
- Aktivierende Angebote und gemeinsame Freizeitgestaltung
- Entlastung pflegender Angehöriger
Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später verwendet werden.
Umwandlungsanspruch
Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich den sogenannten Umwandlungsanspruch nutzen.
Dabei können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. So stehen häufig deutlich mehr Mittel für Betreuung und Unterstützung zur Verfügung.
Kein Pflegegrad?
Auch für Menschen ohne Pflegegrad, sowie für Anfragen aus Österreich bieten wir faire und erschwingliche Lösungen an.
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Derzeit befindet sich unser Angebot im Anerkennungsverfahren nach den geltenden bayerischen Bestimmungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Abrechnung mit den Pflegekassen ist erst nach erfolgter Anerkennung möglich.